Vertragsbedingungen / AGBs
1. Vertragsabschluss
Der Vertrag zwischen Ihnen als Gast und dem Hotel Garni SPORTING tritt in Kraft mit der schriftlichen Bestätigung der Reservation, unabhängig davon ob diese per Brief oder E-mail eingeht. Die geschuldeten Dienste basieren auf den Beschreibungung in der Bestätigung, dem Prospekt und der Web-Seite.
2. Preise
Die Preise in Schweizer Franken (CHF) sind verbindlich.
3. Zahlungsbedingungen
Anzahlung/Garantie: Die vereinbarte Anzahlung muss innert 30 Tagen nach der Bestätigung gezahlt werden, ausser wenn Sie eine Visa- oder Mastercard Kreditkarten-Nummer und deren Verfalldatum als Garantie angegeben haben. Die Kreditkarte wird dabei nicht im Voraus belastet, sondern nur im Falle einer Absage nach Punkt 4.
Wenn innert eines Monats ab Reservationseingang keine Anzahlung geleistet wird, ist das Hotel berechtigt, den Vertrag zu annullieren und eine Stornierungsgebühr laut Punkt 4. zu verlangen.
Endabrechnung: Die Kosten des gesamten Aufenhalts müssen spätestens am Abreisetag bezahlt werden.
4. Änderungen und Absagen
Wenn Sie eine Reservation absagen müssen, informieren Sie das Hotel umgehend schriftlich. Es müssen folgende Annullationskosten verrechnet werden:
- Bei einer Stornierung bis 60 Tage vor der Abreise werden keine Stornogebühren verrechnet. Bei kurzfristiger Stornierung oder vorgezogener Abreise werden 100% des Arrangements verrechnet, falls das Zimmer nicht weitervermietet werden kann.
Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Reise-Annullationskosten-Versicherung, damit Sie Ihre Kosten rückerstatten lassen können.
Falls Sie verhindert sind, aber eine Ersatzperson benennen können, entstehen Ihnen keine Zusatz-Kosten. Wenn das gebuchte Zimmer nicht bezugsbereit ist, ob durch einen Fehler des Hotels oder höhere Gewalt, wird das Hotel für Sie nach Möglichkeit eine gleichwertige Unterkunft bezahlen, solange bis Sie Ihr gebuchtes Zimmer beziehen können.
5. Reklamationen
Im Falle einer Beanstandung informieren Sie bitte umgehend das Hotel, damit allfällige Mängel beseitigt werden können.
Schweizer Recht ist anwendbar. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Bettmeralp, Schweiz.